Nachweis zur Steuerschuldnerschaft - Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG - gültig bis 24.04.2025
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 EStG - gültig bis 24.04.2025
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